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Das Amt der Aussiedler- und Vertriebenenbeauftragten

In der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Stellung des Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für Aussiedler und Vertriebene vom 17. April 2018 liegt die rechtliche Grundlage des Amts.

Die sich aus der Bekanntmachung ergebenden Aufgaben der Beauftragten sind, sich der Belange der Aussiedler und Vertriebenen anzunehmen, ihre Aufnahme und die Pflege ihres Kulturguts zu unterstützen.

In der Wahrnehmung dieser Aufgaben arbeitet sie ressortübergreifend, d.h. sie arbeitet mit allen Staatsministerien und der Staatskanzlei, zusammen. Ihre Geschäftsstelle hat die Aussiedler- und Vertriebenenbeauftragte im Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Die Tätigkeit der Beauftragten ist ehrenamtlich, ihre Amtszeit endet mit der Wahlperiode des Landtags.